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Ab wann brauche ich als Onlinehändler einen spezialisierten Steuerberater?
Spätestens wenn Sie in andere EU-Länder verkaufen, über Amazon FBA oder Pan-EU in ausländischen Lagern einlagern oder mehrere Marktplätze und Zahlungsanbieter nutzen. Dann entstehen Melde- und Registrierungspflichten im Ausland, und die Buchhaltung lässt sich nur noch über Schnittstellen sauber abbilden.
Was ist das OSS-Verfahren und wann muss ich es nutzen?
Für Verkäufe an Privatkunden in andere EU-Länder gilt eine EU-weite Lieferschwelle von 10.000 € netto pro Jahr. Wird sie überschritten, fällt die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes an. Über den One-Stop-Shop (OSS) beim Bundeszentralamt für Steuern melden Sie diese Umsätze gesammelt pro Quartal, statt sich in jedem Land zu registrieren. Lagern Sie Ware im Ausland, etwa über Amazon Pan-EU, deckt der OSS diese Lagerbewegungen nicht ab. Dafür sind lokale Registrierungen nötig.
Wie verarbeiten Sie große Transaktionsmengen von Amazon, eBay und Shopify?
Über Datenschnittstellen. Unsere Partner Taxdoo und AccountOne bereiten die Transaktionen aus Marktplätzen und Zahlungsanbietern auf, gleichen Rechnungen mit Zahlungseingängen ab und übergeben sie automatisiert an DATEV. So verarbeiten wir auch Volumen von über 150.000 Buchungen und haben die Zeit, die wir sonst mit Kontieren verbringen würden, für die Beratung.
Mit welchen Shop-, Warenwirtschafts- und Zahlungssystemen arbeiten Sie?
Unter anderem mit JTL, plentymarkets, Shopify, Shopware, Magento, Afterbuy, Billbee und DreamRobot, mit den Zahlungsanbietern Amazon Pay, PayPal, Klarna, Stripe, Adyen, Concardis und eBay Managed Payments sowie mit Fastbill, easybill und lexoffice.
Was ändert die E-Rechnungspflicht für Onlinehändler?
Seit 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz B2B-Rechnungen selbst als E-Rechnung ausstellen, ab 2028 alle Unternehmen. Rechnungen an Privatkunden im Shop sind davon nicht betroffen. Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihre Systeme vorbereitet sind.
Begleiten Sie mich bei einer Betriebsprüfung?
Ja. Wir bereiten die Prüfung vor, stellen eine GoBD-konforme Verfahrensdokumentation sicher und vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt. Gerade im Onlinehandel lohnt es sich, Datenflüsse und Abstimmungen vor der Prüfung sauber dokumentiert zu haben.
Was kostet die Steuerberatung für Onlinehändler?
Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängt vor allem vom Buchungsvolumen, der Zahl der Länder und dem Beratungsbedarf ab. Nach dem Kennenlerngespräch erhalten Sie ein transparentes Angebot; laufende Besprechungen sind darin enthalten.
Betreuen Sie Onlinehändler in ganz Deutschland?
Ja. Die Zusammenarbeit läuft vollständig digital über DATEV Unternehmen online und Videotermine. Unser Kanzleisitz ist in Mömlingen bei Aschaffenburg, unsere Mandanten sitzen bundesweit.