Steuerberatung für Influencer, YouTuber & Streamer

Steuerberater für Influencer & Creator.

Seit über 10 Jahren betreuen wir Creator, Streamer und Agenturen. Kooperationen, PR-Pakete, Auslandseinnahmen und Plattform-Abrechnungen kennen wir aus dem Alltag – und bauen die Struktur, die mit Ihrer Reichweite wächst. Bis zur eigenen GmbH oder Holding.

10+ Jahre
Erfahrung mit Creatorn
Alle
Plattformen, von YouTube bis Twitch
1:1
Fester Ansprechpartner
David Wenzel, Steuerberater für Influencer und Content Creator
StB
LL.B.
David Wenzel
Steuerberater für Creator
YouTube · Instagram · TikTok · Twitch ✦
YouTube✦Instagram✦TikTok✦Twitch✦Podcasts✦Patreon✦OnlyFans✦Agenturen✦✦✦✦✦✦✦✦✦
Erfahrung mit Creatorn

Wir betreuen Creator nicht zum ersten Mal.

Seit über zehn Jahren begleiten wir Influencer, YouTuber, Streamer und Influencer-Agenturen – und betreuen heute zahlreiche Creator laufend. Wir wissen, wie Plattform-Auszahlungen aussehen, wie Agentur- und Kooperationsverträge funktionieren und wo die typischen steuerlichen Fallen liegen.

  • ✓Laufende Steuerberatung für Creator auf YouTube, Instagram, TikTok, Twitch und mehr
  • ✓Zusammenarbeit mit Influencer-Agenturen und Managements
  • ✓Vom ersten Gewerbe über Nacherklärungen bis zur eigenen GmbH oder Holding
  • ✓Digital und bundesweit: Belege per App, Termine per Video
Illustration: Steuerberatung für Influencer und Content Creator
David WenzelAhmet DagliOuiam AnnouMehmet IpekKornelia Kraus
Ihr Team für Creator
Steuerberatung, Bilanz- und Lohnbuchhaltung aus einer Hand
Referenzen

Was Creator und Agenturen über uns sagen.

Stimmen von Mandanten, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten.

„Ich liebe Musik. Ich liebe meinen YouTube-Kanal. Aber ich bin nicht sehr gut mit Zahlen, besonders mit Steuern. David Wenzel hat sich um alle meine Steuerangelegenheiten gekümmert und einen tollen Job gemacht.“
DJ Noize
Musikproduzent & YouTuber
„Die Steuerkanzlei Wenzel hat mir geholfen, den perfekten Steuerplan aufzustellen, damit ich mich auf das konzentrieren kann, was ich gerne tue.“
Simex
YouTuber
„Sie sind der ideale Partner, um unseren Influencern zu helfen: professionell, verständnisvoll und immer bereit zu helfen.“
LYD Agency
Influencer-Agentur

Creator sind Unternehmer mit einer digitalen Marke. Genau so beraten wir sie: mit Verständnis für die Branche und einem klaren Plan für die Steuern.

Typische Fragen

Viele Creator merken erst spät, was steuerlich auf sie zukommt.

Die ersten Kooperationen laufen, PR-Pakete stapeln sich und plötzlich schreibt das Finanzamt. Das muss nicht sein.

01

Sind PR-Pakete steuerpflichtig?

Produkte gegen Gegenleistung sind meist Betriebseinnahmen, und zwar mit ihrem Wert. Wir dokumentieren das sauber und schützen Sie bei Rückfragen.

02

Einnahmen aus dem Ausland

YouTube, Meta und TikTok rechnen aus Irland oder den USA ab, mit Folgen für Umsatzsteuer und Quellensteuer. Wir richten das richtig ein.

03

Hohe Nachzahlungen

Ohne Vorauszahlungen kommt die Steuer für zwei Jahre auf einmal. Mit Steuerplanung wissen Sie jederzeit, was Sie zurücklegen müssen.

04

Jahrelang keine Erklärung abgegeben

Rechtzeitig nachgeholt, lässt sich Schlimmeres meist vermeiden. Diskret und, wenn nötig, gemeinsam mit Fachanwälten für Steuerstrafrecht.

Leistungen

Unser Leistungsangebot für Creator.

Von der ersten Kooperation bis zur eigenen GmbH begleiten wir Key Influencer, Social Influencer und Peer Influencer.

01 · Start

Gründung als Creator

Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung beim Finanzamt und die Frage: Kleinunternehmer oder nicht?

02

Umsatzsteuer

Richtige Abrechnung mit Plattformen im In- und Ausland.

03

Kooperationen

Verträge, Barter-Deals, Affiliate und Sachleistungen.

04

Betriebsausgaben

Technik, Arbeitszimmer, Reisen, Produktionen.

05

Nacherklärung

Fehlende Jahre sauber nachholen.

06 · Struktur

GmbH & Holding

Belastungsvergleich zwischen Einzelunternehmen, GmbH und Holding mit Ihren echten Zahlen und Umsetzung mit Notar.

Wir beraten unter anderem
YouTuberTwitch-StreamerInstagramerTikTokerPodcasterFitness-, Food- & Travel-BloggerAffiliate-MarketerOnlyFans-CreatorInfluencer-Agenturen
10+
Jahre Steuerberatung für Influencer
Alle
großen Plattformen, von YouTube bis Patreon
100 %
digital: Belege per App, Termine per Video
Steuerrechner

Einzelunternehmen oder GmbH? Rechnen Sie selbst.

Ab einem bestimmten Gewinn zahlt eine GmbH deutlich weniger Steuern als ein Einzelunternehmen, solange der Gewinn im Unternehmen bleibt. Unser Rechner zeigt Ihnen den Unterschied mit dem Tarif 2026.

Zum Steuerrechner →
Ratgeber

Influencer und Steuern: die Grundlagen.

Ein Überblick über die Steuerarten und Pflichten, die auf Creator zukommen. Für Ihren Einzelfall beraten wir Sie gern persönlich.

01

Einkommensteuer

Einnahmen aus Werbung, Kooperationen, Affiliate-Links und Abos sind in der Regel Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Versteuert wird der Gewinn. Wer neu startet, sollte früh Rücklagen bilden, weil das Finanzamt nach der ersten Erklärung oft Vorauszahlungen festsetzt.

02

Gewerbesteuer

Als Gewerbetreibender zahlen Sie Gewerbesteuer an Ihre Gemeinde. Für Einzelunternehmen gilt ein Freibetrag von 24.500 € Gewinn; die gezahlte Gewerbesteuer wird teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet.

03

Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung

Seit 2025 bleiben Sie Kleinunternehmer, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Bei Leistungen an Plattformen im EU-Ausland gelten besondere Regeln zum Leistungsort.

04

Produktgeschenke und PR-Pakete

Erhalten Sie Produkte im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit, etwa für einen Beitrag, sind sie mit ihrem Wert als Betriebseinnahme zu erfassen. Entscheidend sind die Vereinbarung mit der Marke und die spätere Nutzung.

05

US-Quellensteuer

Auf Einnahmen durch Zuschauer in den USA behält Google US-Quellensteuer ein, wenn keine Steuerinformationen hinterlegt sind. Mit den richtigen Angaben im AdSense-Konto lässt sich der Abzug über das Doppelbesteuerungsabkommen reduzieren.

Plattformen

Steuerberater für YouTuber, TikToker, Streamer & Co.

Jede Plattform rechnet anders ab – und jede hat ihre eigenen steuerlichen Besonderheiten. Aus unserer Arbeit mit vielen Creatorn wissen wir, worauf es ankommt.

YouTube

Steuerberater für YouTuber

AdSense-Auszahlungen von Google Ireland, Sponsorings und Merch. Wir kümmern uns um Reverse Charge, die Zusammenfassende Meldung und die US-Quellensteuer im AdSense-Konto.

Instagram

Steuerberater für Instagram-Influencer

Bezahlte Kooperationen, Barter-Deals, PR-Pakete und Affiliate-Links: Wir sorgen dafür, dass Geld- und Sachleistungen sauber erfasst und richtig versteuert werden.

TikTok

Steuerberater für TikToker

Creator-Vergütungen, Live-Geschenke und Brand Deals, oft schnell wachsend: Wir behalten Umsatzgrenzen, Vorauszahlungen und die Kleinunternehmerregelung für Sie im Blick.

Twitch

Steuerberater für Streamer

Subs, Bits, Donations und Sponsorings: Auch Spenden der Community sind in der Regel Betriebseinnahmen. Wir ordnen Auszahlungen korrekt zu und setzen Ihr Equipment steuerlich ab.

Podcast

Steuerberater für Podcaster

Werbespots, Plattform-Vergütungen, Supporter-Abos und Live-Shows: Wir strukturieren Ihre Einnahmequellen und finden die passende Rechtsform.

OnlyFans & Patreon

Steuerberater für Abo-Creator

Abo-Einnahmen über Plattformen im Ausland, Umsatzsteuer und Nacherklärungen – diskret, vertraulich und mit gesetzlicher Verschwiegenheit nach § 57 StBerG.

Zusammenarbeit

Drei Schritte. Ein Weg nach vorne.

Gute Steuerberatung beginnt mit Passung. Deshalb prüfen wir zu Beginn gemeinsam, ob wir langfristig zueinander passen.

1
Kennenlernen

Anfrage & Passungs-Check

Nach Ihrer Mandatsanfrage melden wir uns persönlich. Im Erstgespräch lernen wir Sie kennen und prüfen gemeinsam, ob wir fachlich und menschlich zusammenpassen.

2
Durchstarten

Gemeinsam loslegen

Wir übernehmen die Unterlagen Ihres bisherigen Beraters, richten die digitale Zusammenarbeit ein und bringen bei Bedarf Anwälte und Notare an den Tisch.

3
Begleiten

Wohin die Reise auch geht

Wir begleiten Sie langfristig, auch wenn die Anforderungen wachsen. Mit enger Zusammenarbeit und offener Kommunikation.

Weitere Schwerpunkte

Passt auch zu Ihrer Situation.

Viele Fragen hängen zusammen. Diese Themen betreuen wir ebenfalls aus einer Hand.

FAQ

Fragen von Creatorn.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns, wir antworten persönlich.

Muss ich als Influencer Steuern zahlen?

Ja, sobald Sie mit Ihren Kanälen Einnahmen erzielen: durch Werbeerlöse, Kooperationen, Affiliate-Links, Abos oder Produkte. In der Regel ist eine Gewerbeanmeldung nötig, und es fallen Einkommensteuer, Umsatzsteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer an. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt bei der Gewerbesteuer ein Freibetrag von 24.500 € Gewinn.

Sind Produktgeschenke und PR-Pakete steuerpflichtig?

Häufig ja. Erhalten Sie Produkte im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit, etwa als Gegenleistung für einen Beitrag, sind sie mit ihrem Wert als Betriebseinnahme zu erfassen. Ob und wie das im Einzelfall gilt, hängt von der Vereinbarung und der Nutzung ab. Wir helfen Ihnen, das sauber zu dokumentieren.

Kann ich die Kleinunternehmerregelung nutzen?

Seit 2025 gilt: Sie bleiben Kleinunternehmer, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Ob die Regelung für Sie sinnvoll ist, hängt auch davon ab, mit wem Sie zusammenarbeiten, etwa mit Plattformen im Ausland. Das prüfen wir im Erstgespräch.

Was muss ich bei YouTube-Einnahmen und der US-Quellensteuer beachten?

Google behält auf Einnahmen, die durch Zuschauer in den USA entstehen, US-Quellensteuer ein, wenn keine Steuerinformationen im AdSense-Konto hinterlegt sind. Mit den richtigen Angaben und Berufung auf das Doppelbesteuerungsabkommen lässt sich der Abzug reduzieren. Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung.

Was kann ich als Influencer von der Steuer absetzen?

Alles, was betrieblich veranlasst ist: Kamera, Licht, Computer, Software, Requisiten, Reisekosten für Produktionen, anteilige Wohnungskosten für ein Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Pauschale. Bei Kosten, die auch privat genutzt werden, kommt es auf die genaue Abgrenzung und Dokumentation an.

Ab wann lohnt sich eine GmbH für Influencer?

Das hängt von Ihrem Gewinn, Ihren Plänen und Ihrem Bedarf an privater Entnahme ab. Wir erstellen einen Belastungsvergleich zwischen Einzelunternehmen, GmbH und Holding und zeigen Ihnen, ab welchem Punkt sich der Wechsel rechnet.

Ich habe bisher keine Steuererklärung abgegeben. Was jetzt?

Handeln Sie, bevor das Finanzamt auf Sie zukommt. Fehlende Erklärungen können nachgeholt und Einnahmen korrekt nacherklärt werden; unter bestimmten Voraussetzungen ist eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich. Wir arbeiten dafür bei Bedarf mit Fachanwälten für Steuerstrafrecht zusammen. Alles bleibt vertraulich.

Erzählen Sie uns von Ihren Kanälen.

Wir sehen uns jede Anfrage persönlich an und melden uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

Mandat anfragen →
Unverbindlich · Persönliche Rückmeldung · Vertraulich nach § 57 StBerG